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Stevia – EU-Zulassung für das Süßungsmittel?

Die Blätter der Stevia-Pflanze schmecken extrem süß. Das macht die Pflanze zu einem Idealen Ersatz für Zucker. Denn die Stevia enthält kaum Kalorien. Und außerdem verursacht Stevia als Süßungsmittel keinen Karies. Seit einiger Zeit ist Stevia bereits in Reformhäusern in Deutschland erhältlich, allerdings nicht als Lebensmittel zugelassen. Daher fanden sich auf den Packungen auch Hinweise wie „Badezusatz“ und keine Hinweise, dass man mit den Blättern auch Speisen perfekt süßen kann. Das könnte sich bald ändern. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) begutachtete das "Süßblatt" oder "Honigkraut" Mitte April als unbedenklich. Untersuchungen zeigen, dass auch ein sehr intensiver Verzehr von Stevia-Blättern keine negativen Folgen für den Körper hat. Die großen Lebensmittelkonzerne in den USA haben längst reagiert und bieten mit Stevia gesüßte Soft Drinks an. Auch in den US-Supermärkten ist Stevia schon als Süßungsmittel erhältlich. Dass das auch in der EU bald der Fall sein könnte liegt daran, dass es gelungen ist, die süßenden Komponenten der Stevia künstlich zu erzeugen. Diese wiederum lassen sich im Gegensatz zu der Pflanze selbst patentieren. Für Großkonzerne lockt daher ein lukratives Geschäft.